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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jochen Schulte

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Ausschüsse:

  • Mitglied im Wirtschaftsausschuss
  • Mitglied im Energie- und Infrastrukturausschuss

Sprecher für:

  • Verkehrspolitik
  • Wirtschaftspolitik


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Wahlkreis :

  • WK Rostock IV

 

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Hannes-Meyer-Platz 27 (Haus 1)
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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jochen Schulte : 15.11.10

Ein-Euro-Jobs müssen zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen!

Jochen Schulte: Zielgerichtete Betreuung, Qualifizierung und Förderung statt Konkurrenz zu regulären Arbeitsverhältnissen

Die Kritik des Bundesrechnungshofs an den Hartz IV-Regelungen zu Ein-Euro-Jobs ist aus Sicht des arbeitsmarktpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, nicht grundsätzlich neu und in der Sache berechtigt. Der Bundesrechnungshof hatte moniert, dass diese Jobs in der Mehrzahl nicht geeignet seien, die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Jetzt gelte es, Konsequenzen aus dieser Kritik zu ziehen, so Schulte:

„Die Ein-Euro-Jobs sind dann sinnvoll, wenn die Arbeitslosen in der Weise betreut werden, dass ihre Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt im Mittelpunkt steht. Das heißt konkret: sie müssen zielgerichteter eingesetzt werden, ihr individueller Förderungsbedarf muss bei der Beratung im Vordergrund stehen. Dazu werden dringend mehr Jobvermittler gebraucht! Angesichts des sich abzeichnenden Fachkräftemangels muss außerdem die individuelle Qualifizierung stärker unterstützt werden, bei Bedarf müssen die Arbeitsgelegenheiten auch länger als die üblichen sechs Monate dauern können. Und damit Ein-Euro-Jobs nicht in Konkurrenz treten zu regulären Arbeitsverhältnissen, sollten sie unter dem Zustimmungsvorbehalt der regionalen Kammern und Gewerkschaften stehen.“