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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jörg Heydorn

heydorn_joerg

Ausschüsse:

  • Vorsitzender der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecher für:
  • Forst- und Jagdpolitik
  • Senioren- und Sozialpolitik

Telefon: 0385 525 2334
Telefax: 0385 525 2321

 

 

Wahlkreis:

  • WK Schwerin II

 

Wahlkreismitarbeiterin:

Annegret Bemmann

Hamburger Allee 1
19063 Schwerin

Telefon: 0385 30341 23
Telefax: 0385 30341 10

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jörg Heydorn : 04.06.03

Die Altenpflegeausbildung braucht dringend finanzielle Sicherheit.

Trotz Verzögerungstaktik der süddeutschen Länder wird Altenpflegegesetz zum 1. August in Kraft treten - noch gültige Regelungen des Landes werden abgelöst Jörg Heydorn, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt die bundeseinheitliche Regelung zur Ausbildung zum/r Altenpfleger/in, wie sie mit dem neuen Altenpflegegesetz am 1. August in Kraft treten wird, als einen großen Schritt zur Verbesserung der Qualität in der Pflege und der Attraktivität des Berufbildes.
"Allerdings", so Heydorn, "musste sich der Landespflegeausschuss in seiner Sondersitzung am 28.05.2003 mit der Problematik der Ausbildungsvergütung für Altenpfleger und deren Ausbilder beschäftigen. Dies war deshalb notwendig geworden, da das Altenpflegegesetz zwar den Abschluss eines Ausbildungsvertrages und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung vorschreibt, deren Finanzierung durch die Pflegesätze aber nicht in Gänze deckt."
Nach Heydorn gibt es besonders dringenden Reglungsbedarf bei der Finanzierung der Altenpflege-Ausbilder, den so genannten Praxisanleitern, die z.B. die praktische Anleitung und Beratung der Pflegeschüler und - schülerinnen durchführen. Denn während die Ausbildungsvergütung als Bestandteil der Pflegevergütung geltend gemacht werden kann, gilt dies im Moment nicht für die Vergütung der Praxisanleiter.
Heydorn: "Die Altenpflegeausbildung braucht dringend finanzielle Sicherheit. Die bisher ungeklärte Kostenübernahme im Bereich der Vergütungen ist ein wesentliches Hemmnis beim Abschluss von Ausbildungsverträgen. Gerade für Mecklenburg-Vorpommern werden aufgrund der demographischen Entwicklung gut ausgebildete und motivierte Altenpfleger benötigt. Deshalb fordere ich alle Beteiligten auf, gemeinsam eine tragbare Lösung zu finden."
In den letzten Jahren wurden in Mecklenburg-Vorpommern jährlich ca. 200 Mädchen und Jungen zu Altenpflegern ausgebildet. Die Altersgruppe der über 60-Jährigen in Mecklenburg-Vorpommern hatte 1990 einen Anteil an der Gesamtbevölkerung von 15,7 %, während der Anteil im Jahr 1999 bereits bei 20,1 % lag. Im Jahr 2020 wird ein Anteil von ca. 25 % erwartet.