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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Heike Polzin

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Heike Polzin : 07.03.08

Das Schulgesetz gilt

SPD-Abgeordnete Polzin: Vor allem in ländlichen Regionen sind kooperative Gesamtschulen die beste Lösung zum Erhalt gymnasialer Bildungsangebote „Wir halten am Schulgesetz fest“, unterstrich Heike Polzin, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, ihre Position in der heutigen Landtagsdebatte um die Zukunft von Schulen. Die gesetzlichen Regelungen zu den Mindestschülerzahlen für die Eingangsklassen beruhen auf Planungen, die die demografische und Flächensituation des Landes ebenso wie qualitative Aspekte von Bildung berücksichtigten. Gymnasien brauchen nach den Vorgaben des Schulgesetzes für eine hohe pädagogische Qualität und Vielfalt mindestens die Zweizügigkeit. Da auch sie in ländlichen Regionen langfristig gefährdet sein kann, räumt das Schulgesetz die Möglichkeit ein, die Schularten Regionale Schule und Gymnasium in einem kooperativen System oder einem Schulzentrum organisatorisch zu verbinden.
„Diese Antwort auf sinkende Schülerzahlen ist vernünftig, vor allem in ländlichen Regionen. Dazu stehe ich voll und ganz“, so Polzin. Sie betonte die hohe Bedeutung, die die SPD-Landtagsfraktion der gymnasialen Bildung im Land beimisst.
„Die pauschale Zulassung von 15 oder vielleicht sogar 21 Ausnahmeregelungen für gefährdete Gymnasien greift aber viel zu kurz. Hier werden wir weiter innerhalb der Koalition um nachhaltige Lösungen für unsere Schülerinnen und Schüler im Land suchen müssen. Die aktuelle Schulentwicklungsplanung gilt seit zwei Jahren und erreicht jetzt nach den Grund- und Regionalen Schulen auch die Gymnasien. Die jetzt vom Ministerium an den Tag gelegte Sensibilität hätte ich mir in der Einzelfallprüfung für Grund- und Regionale Schulen gewünscht! Der Ermessensspielraum des Schulgesetzes lässt durchaus sinnvolle Gesamtlösungen zu“, so Polzin abschließend.