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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Dr. Klaus-Michael Körner

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        Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

        Erklaerung2011
        Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

        Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
         

        Bürgerrechte wahren – Kriminelle aufspüren!

        Neue Befugnisse schwächen nicht die Bürgerrechte/ Anpassung an neue Gefahrenpotenziale „Durch die aktuelle Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V werden die Eingriffsbefugnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr den neuen Sicherheitsanforderungen, die sich durch den internationalen Terrorismus ergeben, angepasst“, so Dr. Klaus-Michael Körner, sicherheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
        Die auf fünf Jahre befristeten Regelungen betreffen im Wesentlichen:1. Ergänzung der Regelungen zur Wohnraumüberwachung, die auf Grund neuer Rechtssprechung des BVerfG erforderlich geworden ist,2. Neufassung der Regelungen zur Bildbeobachtung und Aufzeichnung und Verbesserung der Eigensicherung der Polizeibeamten durch die Möglichkeit der Videodokumentation von Anhalte- und Kontrollsituationen. 3. Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung inklusive Standortermittlung zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr und bei Suizid- und Unglücksfällen4. Zulassung eines automatischen Kfz-Kennzeichen-Lesesystems 5. Veränderung der Voraussetzung für die Rasterfahndung von der „gegenwärtigen Gefahr“ zur Abwehr einer „konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter“. 6. Möglichkeit der präventiven Blutentnahme zum Schutz von Personen, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Opfer von Gewalt oder im Dienst verletzte Polizisten.
        Für die Regelungen zur Videoüberwachung, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz des Kfz-Kennzeichen-Lesesystems gibt es eine Befristung von fünf Jahren. Danach soll die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden.
        Nach Angaben von Dr. Körner stehen die Änderungen bzw. Ergänzungen des SOG in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen staatlich notwendigen Grundrechtseingriffen und dem Schutz der persönlichen Freiheitssphäre.
        Dr. Klaus-Michael Körner: „Das neue Polizeirecht versetzt die Sicherheitsbehörden in die Lage, die Bürger in unserem Land umfassend und wirksam vor Gefahren und Straftaten zu schützen. Die neuen Befugnisse schwächen nicht die Bürgerrechte, sie erhöhen jedoch das Risiko für Kriminelle, entdeckt und bestraft zu werden.“