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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Rudolf Borchert

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    Ausschüsse:

    • Vorsitzender des Energie- und Infrastrukturausschusses
    • Mitglied im Energie- und Infrastrukturausschuss
    • Mitglied im Europa- und Rechtsausschuss

    Sprecher für:
    • Energiepolitik
    • Sportpolitik


    Telefon: 0385 525 2301
    Telefax: 0385 525 2338

    Wahlkreis:

    • WK Müritz I


    Wahlkreismitarbeiterin:
    Christine Irmisch

    Rosa-Luxemburg-Str. 16
    17192 Waren

    Telefon: 03991 66 86 39
    Telefax: 03991 66 96 93

    Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

    Erklaerung2011
    Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

    Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
     

    Geschrieben von: Rudolf Borchert : 12.05.11

    Blockadehaltung der Opposition gegen Schuldenbremse nicht zielführend

    Rudolf Borchert: Hoffnung auf Durchbruch bei Spitzengespräch mit dem Ministerpräsidenten

    Der Finanzausschuss hat in seiner heutigen Sitzung der Aufnahme der neuen Schuldenregel in die Landesverfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zugestimmt. In der Anhörung im Europa- und Rechtsausschuss in der vergangenen Woche hatten Finanzwissenschaftler den Koalitionsfraktionen bescheinigt, einen guten Gesetzentwurf erarbeitet zu haben, der angemessen und sinnvoll die notwendigen Änderungen in starker Anlehnung an das Grundgesetz berücksichtigt. Für den finanzpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rudolf Borchert gibt es drei Gründe, warum eine Schuldenbremse in die Verfassung unseres Landes aufgenommen werden muss:

    „Erstens: Die geltende Regelung gemäß § 65 Absatz 2 der Verfassung ist mit der Vorgabe des Artikels 109 Absatz 3 Grundgesetz nicht mehr vereinbar und darf ab 2020 nicht mehr angewandt werden.

    Zweitens: Ohne die Schaffung von Ausnahmefällen (z.B. konjunkturell bedingte oder durch Notlagen ausgelöste Situationen) würde für Mecklenburg-Vorpommern ab 2020 ein absolutes Schuldenverbot bestehen und ein Krisenfall jegliche staatliche Handlungsmöglichkeit verhindern.

    Drittens: Das Festschreiben der neuen Schuldenregel in der Verfassung dient der Selbstverpflichtung an die Landespolitik zur Einhaltung der soliden und nachhaltigen Finanzpolitik und ist ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger.“

    Rudolf Borchert kritisierte im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses die Ablehnung der Verfassungsänderung durch die demokratischen Oppositionsfraktionen: „Als Oppositionsfraktion ist DIE LINKE nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen, obwohl sie in achtjähriger Regierungsbeteiligung ausreichend Erfahrung in Sachen solider Haushaltspolitik gesammelt haben dürfte. Und die FDP-Fraktion stellt Bedingungen, die nur wenig mit der eigentlichen Verfassungsänderung zu tun haben. Diese ablehnende Haltung der FDP ist absolut unglaubwürdig, weil sie selbst mehrfach ein Neuverschuldungsverbot gefordert hatte. Ich begrüße nachdrücklich das Gesprächsangebot von Ministerpräsident Erwin Sellering an die Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen. Ich hoffe, in einem solchen Spitzengespräch reift bei dem einen oder anderen Oppositionspolitiker doch noch die Einsicht, dass die neue Schuldenregel notwendig ist für eine nachhaltige und solide Finanzpolitik.“