Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.Das Dokument finden Sie hier.

Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.
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Zahlreiche Anregungen der Anhörung in den Gesetzestext eingeflossen Anlässlich der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur erklärte der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Mathias Brodkorb: „Der Bildungsausschuss hat die Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. SPD und PDS haben immer zugesagt, die Ergebnisse der Anhörung fair und sachorientiert zu prüfen und in Anträge einfließen zu lassen. Dies ist an zahlreichen Stellen geschehen: So wird es ohne Zustimmung der Hochschulen keine Ermächtigung für die Regierung geben, gemeinsame Fachbereiche einzurichten. Auch wurde die Beteiligung des Parlamentes an allen Entscheidungsprozessen festgelegt. Die Regierung kann also nicht eigenmächtig und ohne Zustimmung des Parlaments Entscheidungen treffen. Und schließlich haben wir Fristen für Hochschulentwicklungspläne, Eckwerte und Zielvereinbarungen festgelegt, um den Prozess der Hochschulplanung künftig in klar definierten Zeitkorridoren zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um für alle Beteiligten transparente Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.“ Nach Angaben von Mathias Brodkorb haben die Koalitionsfraktionen am Vorschlag der Regierung festgehalten, der im Falle des Scheiterns von Zielvereinbarungen vorsieht, Zielvorgaben zu erlassen. „Diese Regelung ist sinnvoll und notwendig, da sonst eine landesweite Hochschulplanung nicht gewährleistet werden kann. Für diesen Fall gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. Das Landeshochschulgesetz ist an dieser Stelle also lückenhaft.“