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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Heinz Müller

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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Heinz Müller : 01.02.08

Bewährtes System der 24-Stunden-Dienste bei der Berufsfeuerwehr nicht generell abschaffen

SPD-Abgeordneter Heinz Müller: Bei der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie die Anforderungen an Brandschutz und Rettungsdienst und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Feuerwehrleute im Blick behalten Der kommunalpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion M-V, Heinz Müller, rief in der Debatte über den Landtagsantrag der Fraktion DIE LINKE zu den Arbeitszeitregelungen der Berufsfeuerwehren dazu auf, bei der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie vor allem praxisorientiert zu handeln und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Der Antrag wurde vom Landtag zur Beratung in den Innenausschuss überwiesen.
„Die EU-Richtlinie sieht 48 Wochenstunden vor, die sich in Tag- und Nachtschichten à 12 Stunden gliedern sollen. Die Feuerwehrleute im Land wollen aber mehrheitlich die bisher üblichen 24-Stunden-Dienste beibehalten, um mehr freie Tage im Kreis ihrer Familien verbringen zu können. Dass viele dafür sogar bereit sind, unbezahlt länger zu arbeiten, ist ein ganz klares Signal dafür, von einer generellen Abschaffung der 24-Stunden-Dienste abzusehen. Zudem verursacht die neue 12-Stunden-Schichtregelung einen höheren Kosten- und Personalaufwand. Die Beibehaltung der 24-Stunden-Dienste ist daher auch im Sinne der Brandschutzsicherheit.“
Den Antrag der Fraktion DIE LINKE bezeichnete Müller als zum Teil sachlich unrichtig formuliert. Es gehe nicht darum, dass die Landesregierung Verhandlungen mit den kommunalen Trägern führe, sondern darum, dass die Landesregierung eine Ausnahmeregelung für Berufsfeuerwehren schaffe, die die Beibehaltung der 24-Stunden-Dienste ermögliche. Die EU-Richtlinie lässt Ausnahmeregelungen zu, die auch in mehreren Bundesländern* angewandt werden.
„Von dieser Möglichkeit sollten wir auch in Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch machen“, erklärte Heinz Müller. „Das Bundesland Bayern zum Beispiel hat die EU-Arbeitszeitlinie bei den Berufsfeuerwehren nur indirekt umgesetzt. Alle Beschäftigten dort haben freiwillig auf die generelle Arbeitszeitverkürzung verzichtet und stattdessen individuellen Regelungen zugestimmt. Das bedeutet in der Praxis, dass bei fast allen Berufsfeuerwehren in Bayern der 24-Stunden-Dienst beibehalten wurde. Ich halte es für eine gute Lösung, wenn Berufsfeuerwehren und Kommunen selbst über ihre Arbeitszeitregelung entscheiden können.“


*In Deutschland gibt es zurzeit 102 Berufsfeuerwehren. 70 von ihnen haben den 24-Stunden-Schichtrhythmus beibehalten bzw. wieder eingeführt. Berufsfeuerwehren gibt es in Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, Rostock, Wismar, Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg.