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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jörg Heydorn

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Ausschüsse:

  • Vorsitzender der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecher für:
  • Forst- und Jagdpolitik
  • Senioren- und Sozialpolitik

Telefon: 0385 525 2334
Telefax: 0385 525 2321

 

 

Wahlkreis:

  • WK Schwerin II

 

Wahlkreismitarbeiterin:

Annegret Bemmann

Hamburger Allee 1
19063 Schwerin

Telefon: 0385 30341 23
Telefax: 0385 30341 10

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jörg Heydorn : 01.08.11

Bei den Kita-Finanzen muss Offenheit herrschen

Jörg Heydorn: Kein Verfassungsverstoß im KiföG zu erkennen

Zur heutigen Pressemitteilung des FDP-Sozialpolitikers Grabow, der sich genüsslich darüber auslässt, dass ein Kita-Träger Verfassungsbeschwerde gegen das neue KiföG einlegt, erklärte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jörg Heydorn:

„Dass die Partei der Besserverdienenden, die FDP, keinen Wert auf transparentes Finanzgebaren legt, verwundert nicht. Ich bin aber der Auffassung, dass finanzielle Transparenz bei den Millionenbeträgen, die für die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern ausgegeben werden, eine Selbstverständlichkeit sein muss und kein Grund für eine Verfassungsklage sein sollte. Wenn Herr Grabow dies als „praxisfern“ verurteilt, hat er offenbar nicht verstanden, dass die Einnahmen von Kita-Trägern ausschließlich aus Steuergeldern und Elternbeiträgen bestehen. Über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen, ist ja wohl nur recht und billig. Das KiföG ist ein gutes Gesetz, dies erkennt auch das Diakonische Werk an. Dass der besagte Kita-Träger ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle dagegen klagt, ist hingegen befremdlich. Einen Verfassungsverstoß kann ich jedenfalls nicht erkennen.“