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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

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Dr. Klaus-Michael Körner

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        Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

        Erklaerung2011
        Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

        Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
         

        Befugnisse der Polizei der Sicherheitslage anpassen

        Neuen Herausforderungen konsequent, aber rechtsstaatlich begegnen Zur heutigen Vorlage des Entwurfes zur Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (SOG) durch die Koalition stellt der sicherheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Dr. Klaus-Michael Körner, fest:
        „Die Eingriffsbefugnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr sollen der Sicherheitslage angepasst werden und stehen den Freiheitsrechten der Bürger nicht unversöhnlich gegenüber. Das neue Polizeigesetz versetzt die Sicherheitsbehörden in die Lage, Bürger wirksam vor Straftaten zu schützen. Die neuen Befugnisse schwächen nicht die Bürgerrechte, sondern erhöhen das Risiko für Kriminelle, entdeckt und bestraft zu werden.“ Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
        • Ergänzung der Regelungen zur Wohnraumüberwachung, die auf Grund neuer Rechtssprechung des BVerfG erforderlich geworden ist• Neufassung der Regelungen zur Bildbeobachtung und Aufzeichnung (Videoüberwachung) sowie die Verbesserung der Eigensicherung der Polizeibeamten durch die Möglichkeit der Videodokumentation von Anhalte- und Kontrollsituationen. • Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung inklusive Standortermittlung zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr für Leib und Leben und bei Suizid- und Unglücksfällen.• Einführung eines Automatischen Kfz-Kennzeichen-Lesesystems • Veränderung der Voraussetzung für die Rasterfahndung von der „gegenwärtigen Gefahr“ zur Abwehr einer „erheblichen Gefahr“ und Ausdehnung der Maßnahme auf den Bereich der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, z.B. der organisierten Kriminalität• Möglichkeit der präventiven Blutentnahme zum Schutz von Personen, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, wie Opfer von Gewalttaten oder verletzte Polizeibeamte.
        Für die Regelungen zur Videoüberwachung, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz des Kfz-Kennzeichen-Lesesystems wurde eine Befristung von fünf Jahren geschaffen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen in diesem Zeitraum prüfen zu können.
        Körner abschließend: „Der Einwand, der Gesetzentwurf gehe nicht weit genug und sei ein Kompromiss zwischen SPD und Linkspartei.PDS zu Lasten der Sicherheit, ist falsch. Der Gesetzgeber muss immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Politik muss die natürliche Spannung zwischen staatlichem Zwang und persönlicher Freiheit immer wieder neu ausgleichen.“ Körner weiter: „Hau-drauf-Politik“ brauchen wir nicht. Die Wahrung einer freiheitlichen und demokratischen Rechtskultur ist wichtiger, als der schnelle und vordergründige Applaus des Stammtisches.“