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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Jörg Heydorn

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Ausschüsse:

  • Vorsitzender der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecher für:
  • Forst- und Jagdpolitik
  • Senioren- und Sozialpolitik

Telefon: 0385 525 2334
Telefax: 0385 525 2321

 

 

Wahlkreis:

  • WK Schwerin II

 

Wahlkreismitarbeiterin:

Annegret Bemmann

Hamburger Allee 1
19063 Schwerin

Telefon: 0385 30341 23
Telefax: 0385 30341 10

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jörg Heydorn : 08.03.06

Barrieren abbauen – rechtliche Diskriminierungen ausschließen

Bescheide, Vordrucke, Internetauftritte und Wahlunterlagen sollen auf die Belange von Menschen mit Behinderung abgestimmt werden Zum heute beratenen „Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Vorschriften“ stellt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion M-V, Jörg Heydorn, fest:
„Durch den Gesetzentwurf sollen Barrieren abgebaut werden, die Menschen mit Behinderungen von einer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft bisher ausschlossen. Unter anderem ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern und Kommunikationshilfen in der Verwaltung geregelt. Amtliche Bescheide, Vordrucke, Internetauftritte sollen schrittweise auf die Belange von Menschen mit Behinderungen abgestimmt werden. Stimmzettelschablonen werden Blinden und Sehbehinderten die Abstimmung bei Landtagswahlen erleichtern.“
Das Integrationsförderratsgesetz wird aufgehoben und als Abschnitt 3 in Artikel 1 des Gesetzes eingefügt. Zudem folgen Änderungen in Landesgesetzen und –verordnungen, insbesondere Regelungen für die Bereiche Landeswahlen, Kommunalrecht, Bildung, Straßen und Wege, öffentlicher Personennahverkehr, Gesundheit und Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Der Gesetzentwurf trifft außerdem Aussagen zur Mitwirkung und Anerkennung von Verbänden und ermöglicht Verbandsklagen.
In Mecklenburg-Vorpommern leben ca. 248.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen. Insgesamt ist allerdings von etwa 275.000 Menschen mit Behinderungen im Land auszugehen.
Heydorn abschließend: „In anderen Bundesländern ist ein solches Gesetz schon lange in Kraft z.B. in Bayern und Brandenburg seit 2003, in Baden-Württemberg seit Juni 2005. Es wird höchste Zeit, dass auch Mecklenburg-Vorpommern in dieser wichtigen Frage von Gerechtigkeit und Gleichberechtigung nachzieht.“