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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung


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Martina Tegtmeier

tegtmeier_martina
Ausschüsse:
  • Mitglied in der Enquete-Kommission "Älter werden in M-V"
  • Vorsitzende des Sozialausschusses
  • stellv. Vorsitz Innenausschuss
  • Mitglied im Innenausschuss
  • Mitglied im Sozialausschuss

Sprecherin für:
  • Arbeitsmarktpolitik
  • Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Gleichstellungspolitik
  • Integrationspolitik


Telefon: 0385 525 2304
Telefax: 0385 525 2338


Wahlkreis :

  • WK Nordwestmecklenburg II


Wahlkreismitarbeiterin:
Karin Glaner

An der Kirche 7
19025 Gadebusch

Telefon: 03886 211 1244
Telefax: 03886 211 1244

Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Martina Tegtmeier : 14.10.10

Angemessener Wohnraum ist Menschenrecht

Martina Tegtmeier: Abschaffung des Kinderwohngeldes und geplante Satzungsregelung sind sozial ungerecht und belasten Kommunen mit rund 120 Mio. Euro!

In der heutigen Landtagsdebatte sind die geplanten Gesetzesänderungen auf Bundesebene bei den Kosten der Unterkunft und dem Kinderwohngeld Gegenstand der Debatte. Die schwarz-gelbe Bundesregierung möchte den Kommunen künftig gestatten, die zusätzlich zum Hartz IV-Regelsatz anfallenden Kosten der Unterkunft per Satzungsregelung pauschal zu erstatten. Außerdem soll das Kinderwohngeld abgeschafft werden. In diesem Zusammenhang erklärte die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Martina Tegtmeier:

„Die Kommunen des Landes haben äußerst angespannte Kassen. Die Versuchung wird also groß sein, die zu zahlende Pauschalen möglichst gering anzusetzen. Letztlich werden damit Einsparungen wieder mal auf dem Rücken der schwächsten Mieterinnen und Mieter ausgetragen, die nicht mehr wie bisher die angemessenen Kosten für Miete und Heizung erstattet bekommen würden.

Verschärft wird die Situation für die Gemeinden durch geplante Abschaffung des Kinderwohngeldes, das ja anteilig von Bund und Ländern finanziert wird. Diese Streichung betrifft diejenigen Kinder, die bisher aufgrund von Unterhaltszahlungen keine Grundsicherung beantragen mussten und ergänzend mit dem Wohngeld über die Runden kamen. Wenn das Kinderwohngeld nun wegfallen sollte, müssten sie stattdessen rein kommunal finanzierte Kosten der Unterkunft in Anspruch nehmen. Dagegen laufen natürlich die Kommunen Sturm: Der Städte- und Gemeindetag warnt zu Recht, dass Mehrbelastungen von rund 120 Mio. Euro auf die Kommunen zukommen würden.

Der Bund darf seine Verpflichtung nicht leichtfertig auf die Kommunen abwälzen! Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das gilt insbesondere auch für die Bedürfnisse der Schwächsten in unserer Gesellschaft.“