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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

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Jochen Schulte

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  • Mitglied im Wirtschaftsausschuss
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  • Verkehrspolitik
  • Wirtschaftspolitik


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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Geschrieben von: Jochen Schulte : 16.03.11

Abschied vom Niedriglohnland Mecklenburg-Vorpommern!

Jochen Schulte: Vergabegesetz bringt echte Verbesserungen für Beschäftigte und Unternehmen

Die SPD-Landtagsfraktion hat heute für die Koalitionsfraktionen ein Vergabegesetz in den Landtag eingebracht. Im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs und des sonstigen öffentlichen Personennahverkehrs müssen sich die Unternehmen zukünftig bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihre Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in M-V einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages zu entlohnen, sofern sie nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen sogar zu höheren Entgeltzahlungen verpflichtet sind. Das Land leistet hiermit einen Beitrag dazu, dass sich Mecklenburg-Vorpommern vom Image als Niedriglohnland verabschiedet, wie der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Schulte, ausführte:

„Solange mit diesem Land immer wieder der Gedanke an Niedriglöhne verbunden ist, werden wir weder die Menschen hier halten können noch Menschen von außerhalb dieses Landes dazu bewegen, sich hier ihren Lebensmittelpunkt aufzubauen. Ich bin sicher: Mecklenburg-Vorpommerns Zukunft gehört den Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen! Deswegen ist uns das Vergabegesetz so wichtig. Es sorgt nicht nur dafür, dass die Beschäftigten nach einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen entlohnt werden, sondern dass noch weitere soziale Standards (z.B. gleiche Entlohnung für Frauen und Männer) definiert werden können. Das Vergabegesetz bietet sogar die Möglichkeit, bei öffentlichen Aufträgen ein Mindestentgelt im Rahmen der konkreten Auftragsvergabe vorzugeben, sofern es nicht bereits allgemeinverbindliche Tarifverträge für die Branche gibt. Wir wollen mit diesem Gesetzes Schmutzkonkurrenz und Wettbewerbsverzerrung, die häufig auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird, bekämpfen. Das ist nicht nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben wichtig, sondern auch für die vielen anständig geführten mittelständischen und kleinen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die damit vor unfairer Unterbietung geschützt werden.

Das Vergabegesetz wird für die Menschen in diesem Land, für die Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, und für diejenigen, die tagtäglich mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, echte qualitative Verbesserungen mit sich bringen.“