Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.Das Dokument finden Sie hier.

Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.
Am 3. März 2011 hat die SPD-Landtagsfraktion M-V ihr Leitbild "Neue Energiepolitik für Mecklenburg-Vorpommern" vorgestellt. Hier finden Sie das Dokument als Kurzfassung und in der Komplettfassung als PDF-Datei zum Download.Wenn im Juni 2009 die Kommunalwahlen stattfinden, dürften Extremisten auf den Wahlzetteln fehlen. Dafür sorgt ein heute verabschiedetes Gesetz, das es ermöglicht, die Verfassungstreue von Bewerbern zukünftig mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu prüfen. Aktiv werden soll dazu der Verfassungsschutz, dem entsprechende Kompetenzen eingeräumt wurden.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ist auf der heutigen Landtagssitzung ein Gesetz (Drs. 5/1936 und Drs. 5/2161) verabschiedet worden, das das Wahlrecht in Mecklenburg-Vorpommern in einigen wesentlichen Punkten verändert. So wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, die Verfassungstreue der Bewerber um Bürgermeister- oder Landratsmandate bereits vor der Wahlzulassung effektiver als bisher überprüfen zu können, indem die Verfassungsschutzbehörde in diese Prüfung einbezogen wird. Hintergrund der Gesetzesinitiative der Landesregierung ist, dass Bürgermeister und Landräte nach ihrer Wahl zu Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass diese Bürgermeister und Landräte die Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen – nämlich dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes und für die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintreten.
SPD-Innenexperte Dr. Gottfried Timm, der auch Vorsitzender des Innenausschusses des Landtages ist, betonte, dass es sich nicht um eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz handele, sondern die Möglichkeit nur dann angewandt werde, wenn beim Wahlausschuss Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Bewerber verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Eine solche Anfrage schaffe für die Wahlausschüsse größere Rechtssicherheit bei ihren Entscheidungen über die Zulassung einzelner Bewerber zur Wahl. Timm erwähnte auch die Gutachten, die seiner Auffassung nach zu dem Ergebnis kommen, das das Verfahren juristisch zwar nicht ohne Risiko, dafür aber alternativlos sei. Er erinnerte daran, dass die Nationalsozialisten zunächst auch demokratisch gewählt wurden. Später seien die Sozialdemokraten gefragt worden: Warum habt Ihr das nicht verhindert?
Innenminister Lorenz Caffier (CDU) stellte seinerseits fest, dass es in der Sache, nämlich extremistische Bürgermeister zu verhindern, keine unterschiedlichen Auffassungen zwischen den demokratischen Parteien gebe. Er sehe sich zudem durch den zunehmenden internationalen Terrorismus wie zuletzt die Bombenattentate von Bombay und durch das jüngsten Verfassungsgerichtsurteil zur Nichtzulassung eines NPD-Kandidaten zur Landratswahl bestätigt.
Gaby Mestan (DIE LINKE), deren Fraktion im Vorfeld betont hatte, dass Erfolge der NPD bei Wahlen politisch verhindert werden müssten, sprach von einer "Nötigung zu einem gesetzgeberischem Blindflug" und kritisierte vor allem Vefahrensaspekte und einen irreführenden Titel des Gesetzes. Zudem zweifele sie an der Rechtsförmigkeit des Gesetzes. Toralf Schnur (FDP) nannte die Bekämpfung des Extremismus als Ziel aller Demokraten, nannte aber die Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unmöglich. Wahlausschüsse dürften kein politisches Gremium werden.
Das verabschiedete Gesetz sorgt im Übrigen auch dafür, dass die Mandatszeit von Mitgliedern kommunaler Parlamente nach Inkrafttreten der neuen Kreisstruktur endet, so dass die Kommunalparlamente neu gewählt werden können, obwohl die Mandatszeit regulär noch nicht abgelaufen wäre. Daneben gibt es Neuregelungen bezüglich der Kompetenzen des Verfassungsschutzes im Bereich der Terrorismusbekämpfung im Banken- und Transportsektor.