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Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Leitbild "Neue Energiepolitik für M-V"

LeitbildNeueEnergieAm 3. März 2011 hat die SPD-Landtagsfraktion M-V ihr Leitbild "Neue Energiepolitik für Mecklenburg-Vorpommern" vorgestellt. Hier finden Sie das Dokument als Kurzfassung und in der Komplettfassung als PDF-Datei zum Download.

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Pressemitteilung


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Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

Erklaerung2011
Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
 

Hochschulen entscheiden selbst über Beteiligung der Studierenden an Verwaltungskosten

lhgnovelleDass Studenten Verwaltungsgebühren, egal in welcher Höhe, nicht bejubeln, ist nachvollziehbar. Warum sich allerdings DIE LINKE und die FDP im Landtag so vehement gegen eine Regelung stemmten, die bei genauerem Hinsehen gerechter ist als die bestehende, wird deren Geheimnis bleiben. Für Hochschulen und Studierende besteht ab heute jedenfalls wieder mehr Rechtssicherheit.

 

 

 

 

 


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Der Landtag hat heute die Novellierung des Landeshochschulgesetzes – LHG M-V (Ds. 5/1589 und 5/1796) beschlossen. In dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geht es zum einen um die Ausweitung der Hochschulautonomie, zum anderen um die Schaffung von Rechtssicherheit für Hochschulen und Studierende im Hinblick auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Mit Letzterem wird ein Urteil des OVG Greifswald vom 12. März 2008 zur Erhebung von Einschreibe- und Rückmeldegebühren umgesetzt.

Nach dem neuen Gesetz liegt die Entscheidung über eine geringfügige Beteiligung der Studierenden an Verwaltungskosten weiterhin bei den Hochschulen. Gut für die Studierenden: der Gesetzgeber begrenzt eine mögliche Kostenbeteiligung auf 50 Euro je Studierendem und Semester. Des Weiteren wird den Hochschulen gesetzlich garantiert, dass sie über mögliche Mehreinnahmen selbst verfügen können. Und: die Hochschulen werden aufgefordert, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, für sozial schwache Studierende die Gebühren zu reduzieren.

SPD-Hochschulexperte Mathias Brodkorb attackierte in seiner Rede mit scharfen Worten die Redner der Oppositionsfraktionen, die sich seiner Auffassung nach im Tricksen und Täuschen übten: „Die Opposition versucht, wahrheitswidrig den Eindruck zu erwecken, in Mecklenburg-Vorpommern würden Studiengebühren eingeführt. Dies ist jedoch nicht der Fall! Wir Sozialdemokraten halten an der Studiengebührenfreiheit fest.“ Das neue LHG stelle sogar eine wesentliche Verbesserung für Studierende dar, weil es im Gegensatz zum bisherigen Gesetz die Veraltungskostenbeiträge auf maximal 50 € pro Semester begrenze.

Prof. Dr. Wolfgang Methling (DIE LINKE), der das Gesetz als "Türöffner für die Einführung von Studiengebühren" bezeichnete, schien in seiner Rede völlig verdrängt zu haben, dass seine Fraktion im Jahre 2002 dem heute gültigen Landeshochschulgesetz zugestimmt hatte, das ebenfalls die Möglichkeit zur Verwaltungskostenbeteiligung vorsah – allerdings ohne jede Begrenzung nach oben. Hans Kreher (FDP), der sich sogar dazu verstieg, von einer "Missgeburt" und der Einführung einer "Hochschulmaut" zu sprechen, musste sich von CDU-Bildungsexpertin Ilka Lochner-Borst den Vorwurf gefallen lassen, bei den Beratungen im Auschuss nicht einen einzigen konstruktiven Vorschlag gemacht zu haben, wie man die Gebührenfrage hätte anders regeln können.

Bildungsminister Henry Tesch griff in seinem Debattenbeitrag die geänderten Regelungen zur Berufung von Juniorprofessoren auf und bezeichnete diese als wichtiges Instrument, um im Wettbewerb um die besten Köpfe zu gewinnen. Bezüglich der Änderungen bei den Wahlmodalitäten für Hochschulgremien sprach er von einer Anpassung an die Realitäten.

Schlussendlich wurden die Änderungen des Landeshochschulgesetzes mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet.