. .

Koalitionsvertrag 2011 bis 2016

Koalitionsvereinbarung2011-2016Am 22. Oktober 2011 haben Parteitage von SPD und CDU den Entwurf eines Koalitionsvertrages für die Jahre 2011 bis 2016 bestätigt.

Das Dokument finden Sie hier.

Abonnement


Newsletter
Pressemitteilung


Empfange HTML?

Hannelore Monegel

Hannelore_Monegel

Ausschüsse:


    Sprecher/in für:


      Telefon: 0385 525 2332
      Telefax: 0385 525 2347


      Wahlkreis:

        Wahlkreismitarbeiter/in:
        N.N.

        Warener-Str.41
        17166 Teterow

         

        Telefon:
        Telefax:

        Gemeinsam für den Schutz der Demokratie

        Erklaerung2011
        Am 4. Oktober 2011 haben die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine gemeinsame Erklärung für den Schutz und die Weiterentwicklung der Demokratie abgegeben.

        Den Wortlaut und das Dokument finden Sie hier.
         

        Geschrieben von: Hannelore Monegel : 23.06.05

        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtungder Landesforstanstalt und zurÄnderung anderer Gesetze(Zweite Lesung und Schlussabstimmung)– Drucksache 4/1487 –und – Drucksache 4/1758 – und– Drucksache 4/1770 –

        Gesetzentwurf der Landesregierung und Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses und Änderungsantrag der Fraktion der CDU Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

        Mit der heutigen Zweiten Lesung findet ein Gesetzgebungsverfahren seinen Abschluss, mit
        dem unser Land einerseits Neuland betritt, aber andererseits auch dem Geist der Zeit folgt. In vielen Bundesländern Deutschlands wird daran gearbeitet, die Forstverwaltung fit zu machen für das 21. Jahrhundert. So vielfältig wie die regionalen Bedingungen sind, so vielfältig sind auch die Lösungsangebote.

        Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung schlägt der Landwirtschaftsausschuss dem Landtag vor, die Landesforst in eine Anstalt öffentlichen Rechts zu überführen. Getreu dem alten Grundsatz, dass kein Gesetz den Landtag verlässt, wie es als Gesetzentwurf eingebracht worden ist, hat der Landwirtschaftsausschuss sehr hart um
        Verbesserungen gerungen. Doch nicht alle Bäume, um ein Bild aus der Forst zu gebrauchen, sind dabei in den Himmel gewachsen. Manch krummer Ast ist der Säge zum Opfer gefallen, so dass wir nun einen Wald von Paragraphen haben, in dem jeder einige seiner Vorstellungen realisiert finden kann. Dieses Sägen an krummen Ästen ist weniger im Ausschuss als in zahlreichen Abstimmungsrunden erfolgt, die im Voraus stattfanden.

        Das kann jedoch nicht Gegenstand meines Berichtes sein, da sie, wie gesagt, nicht im Ausschuss stattgefunden haben. Nun zu einigen Änderungen im Einzelnen. Unstrittig war sowohl in den mitberatenden Ausschüssen als auch im Landwirtschaftsausschuss, dass es bei der Anstalt des öffentlichen Rechts eine parlamentarische Kontrolle geben muss. Diesem Erfordernis Rechnung tragend haben wir beschlossen, die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates um zwei Vertreter des Landtages zu erweitern.
        Kontroverse Auffassungen hat es jedoch über die
        Besetzung dieser Verwaltungsratsmandate gegeben. Aus der Vielzahl der vorgeschlagenen Varianten hat sich letztlich die Variante des Finanzausschusses durchgesetzt.

        In Paragraph 16 Absatz 4 Nummer 5 ist nunmehr geregelt, dass den Fraktionen ein Vorschlagsrecht eingeräumt wird und dass der Landtag die beiden Mitglieder benennt. Diese Benennung setzt selbstverständlich eine Wahl voraus, das heißt, dass sich das Plenum des Landtages mit der Frage befassen muss. Ich denke, hier gehört die Entscheidung auch hin. Diese Verfahrensweise stellt eine Vorkehrung für alle Eventualitäten dar, denn wir können heute nicht voraussehen, welche Ausschüsse im kommenden Landtag eingesetzt werden und wo die Zuständigkeiten im Landtag und in der Landesregierung für den Forstbereich angesiedelt werden.

        Ebenfalls zur Sicherung der parlamentarischen Kontrolle dient die Änderung in Paragraph 8 Absatz 5. Während unserer öffentlichen Anhörung ist von vielen Sachverständigen die Befürchtung geäußert worden, dass es durch ausgedehnte Verkäufe von Anstaltswald zu einem Substanzverlust kommen würde oder könnte. Da in unserer Landeshaushaltsordnung mit den dort verankerten Wertgrenzen ein bewährtes Instrumentarium zur Verfügung steht, haben wir es als sinnvoll angesehen, einen Hinweis darauf in den Gesetzestext aufzunehmen. Wir haben heute auch noch eine entsprechende Abstimmung auf der
        Tagesordnung, die uns als Hinweis diente, dass wir hier doch noch Handlungsbedarf gesehen haben.

        Bei unseren Entscheidungen waren wir uns durchaus bewusst, dass eine Gratwanderung zwischen der notwendigen Flexibilität der Anstalt und der Kontrolle durch das Parlament auszuführen war. Letztlich sind wir der Maxime gefolgt, so viel Flexibilität wie möglich und so vielKontrolle wie nötig. Ob sich dieser Ansatz nun als praxistauglich erweisen wird, werden wir beim Gesetzesvollzug sehen. Auf weitere im schriftlichen Bericht dargestellte Änderungen möchte ich nicht weiter eingehen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Landwirtschaftsausschuss viele Hinweise der Sachverständigen und Empfehlungen der Mitberater aufgegriffen hat. Jeder kann sich irgendwo wiederfinden, und sei es die Normenprüfstelle beim Justizministerium, die zahlreiche rechtsförmliche Änderungen vorgeschlagen hat. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.