Wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen
im Bereich der Anwendung von Düngeund
Pflanzenschutzmitteln für Mecklenburg-Vorpommern sichern
– Drucksache 4/2173 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir hörten bereits, am 14. Januar 2006 ist die Düngeverordnung des Bundes in Kraft getreten. Sie ist eine Übereinkunft zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium.
Damit wäre für die Landwirte, so könnte man glauben, alles geregelt. Die Würfel für die Düngeverordnung des Bundes sind gefallen. Wir im Parlament stehen in der Pflicht gegenüber dem Berufsstand, hier aktiv zu werden.
Der Abstand zu den Gewässern beträgt dementsprechend, es wurde schon gesagt, drei Meter – ich möchte das noch mal betonen – zwischen dem Rand der Ausbringungsfläche und der Oberkante der Böschung. Beim Einsatz von Injektionstechnik und Platzierungsverfahren ist eine punktgenaue Applikation möglich und dabei sogar null Meter anzustreben.
Das ist die Düngeverordnung.
Alles klar – leider aber nicht. In Mecklenburg-Vorpommern, es wurde bereits dargestellt, gilt die Wasserrahmenrichtlinie, die in Paragraf 81 einen Abstand von sieben Metern im Uferbereich vorsieht, und damit nicht das landwirtschaftliche Fachrecht der Düngeverordnung.
Wasserrecht ist Landesrecht. Es ist also Sache der
Länder, entsprechende Regelungen zu treffen. Das ist
auch die Intention des vorliegenden Antrages, so habe ich den verstanden, von der CDU. Ich persönlich bin der Auffassung, dass man darüber reden kann und vor allen Dingen auch darüber reden muss. Aber so einfach wird es nicht gehen. Wir hörten es bereits: einfach die Streichung des Paragrafen 81 durch Novellierung des Wassergesetzes und fertig.
Ein Land wie Mecklenburg-Vorpommern, das für die
Gesundheitswirtschaft so prädestiniert ist wie kaum ein anderes Bundesland, muss und kann aus seinen sauberen Gewässern Kapital schlagen und äußerst sensibel mit dem Thema des Gewässerschutzes umgehen. Ich bin selbst als agrarpolitische Sprecherin auch Mitglied des Umweltausschusses und stehe zu den Zielen des Gewässerschutzes.
Aber man muss auch realistisch sein. Ichmeine, dass sich das Umweltbewusstsein der Landwirte
bedeutend gewandelt hat.
Landwirtschaft ist in unserem Land eine strukturbestimmende Branche und soll es, so denke ich, auch mit hohem Niveau bleiben. Dazu gehört auch, die gute fachliche Praxis immer wieder durch neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu ergänzen. Das ist zwingend, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten.
Die neu eingeführten Cross Compliance setzen hohe Maßstäbe an das nachhaltige Wirtschaften. Verstöße dagegen führen zu dramatischen finanziellen Einbußen. Bekanntlich sind die Direktzahlungen aus der EU-Förderung an die Flächen gebunden. Die Unternehmen sind auf diese Flächenbeihilfen angewiesen.
Und Sie können mir glauben, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Liquidität der Unternehmen war noch nie so angespannt wie in den letzten anderthalb Jahren.
Um direkt zur Sache zu kommen: Ich fordere auch als
Mitglied des Umweltausschusses die Landesregierung
auf, konkret aber hier das Umweltministerium, eine Kompromisslösung schnellstens zu erarbeiten, zumal der Umweltminister gegenüber dem Berufsstand
bereits eindeutig Handlungsbereitschaft erklärt hat.
Lassen Sie uns in den Ausschüssen für Umwelt und
Landwirtschaft darüber weiterreden und zusätzlich die
Meinung von externem Sachverstand hören!
Ziel muss es aber sein, dass die Landwirte wissen,
woran sie sind. Es ist schon zu viel Zeit vergangen.
Ich beantrage somit namens der Fraktion der SPD die Überweisung des vorliegenden Antrages in den Umweltausschuss und in den Landwirtschaftsausschuss zur Mitberatung. Viel en Dank!
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